Aktualisierte Version des Hygienekonzepts

Ab sofort gilt eine aktualisierte Version des Hygienekonzepts für den Trainingsbetrieb. Es wurden einige Anpassungen an die aktuellen Vorgaben durch die Landesregierung NRW vorgenommen.

Die Änderungen im Überblick:

  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist notwendig wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann
  • Probetraining ist erlaubt
  • Beim Training der Bambinis & Minis ist eine Begleitperson pro Kind erlaubt